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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 1 KraftStG
Eine einschränkende Auslegung des § 3 Nr. 1 KraftStG, wonach bei von der Zulassungspflicht befreiten Fahrzeugen, die eine Betriebserlaubnis und die Zuteilung eines Kennzeichens benötigen, keine Steuerbefreiung zu gewähren sei, ist aufgrund der Aufhebung der bisherigen gesetzlichen Einschränkung in § 3 Nr. 1 KraftStG (KraftStÄndG 1997) durch das ZerlKraftStGÄndG vom nicht mehr möglich.