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Steuerwert bebauter Grundstücke nach dem BewG bei Betriebsaufspaltung
Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Erbschaftsteuer gilt in Fällen einer Betriebsaufspaltung unter Personengesellschaften bei entgeltlicher Überlassung die vertraglich vereinbarte und nicht die übliche Miete als Bemessungsgrundlage.S. 10