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Betriebsverfassung | Punkteschema für die Sozialauswahl bei Kündigungen
Der Betriebsrat hat nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen die Sozialauswahl nach einem Punkteschema vornehmen will. Dies gilt nicht nur, wenn das Punkteschema für alle künftig auszusprechenden Kündigungen vorgesehen ist, sondern auch dann, wenn es lediglich für die konktret anstehenden Kündigungen maßgeblich sein soll ().