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FG Rheinland-Pfalz 28.02.1996 1 K 2779/95
Einkommensteuer; | Aufwendungen für Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
Die Anerkennung von Aufwendungen zur operativen Entfernung von Fettablagerungen im Bauchbereich (Absaugung einer sog. ,,Fettschürze'') erfordert zur Feststellung der Zwangsläufigkeit (§ 33 Abs. 2 EStG) die Vorlage eines zeitlich vor Durchführung der Maßnahme erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses bzw. einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ().