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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Güterrechtliche Abwicklung der Zugewinngemeinschaft ist nicht steuerbar
Entsteht von Gesetzes wegen eine Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, ist dies nicht als freigebige Zuwendung schenkungsteuerbar, wenn es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, und zwar auch dann nicht, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Anschluss an die Beendigung neu begründet wird (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 2 ErbStG).▶NWB SAAAB-66993
▶Praxishinweise: Durch die Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft wird mit der Ausgleichsforderung keine freigebige Zuwendung begründet. Die Ausgleichsforderung wird nämlich nicht durch eine rechtsgeschäftliche Zuwendung konstituiert, sondern entsteht von Gesetzes wegen. Die bürgerlich-rechtliche Zulässigkeit der Been...