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Körperschaftsteuer | Organschaft: Ausdrückliche Vereinbarung des § 302 Abs. 3 AktG nicht erforderlich
Für die steuerliche Anerkennung einer Organschaft im Rahmen eines GmbH-Konzerns ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 74/05) lediglich erforderlich, dass neben den Voraussetzungen der §§ 14, 17 Satz 2 Nr. 1 KStG ein wirksamer Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wurde und dabei/dadurch § 302 AktG anwendbar ge- S. 944worden ist (Bezug: § 302 Abs. 3 AktG; § 8 Abs. 3 Satz 2, § 14, § 17 Satz 2 Nr. 1 und 2 KStG).▶NWB OAAAB-60214
▶Praxishinweise: (1) Die K ist eine GmbH. An ihr ist die M-GmbH zu 100 % beteiligt. Beide Gesellschaften haben Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Zwischen der K und der M-GmbH wurde auf fünf Jahre unkündbar ein schriftlicher und notariell beurkundeter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser hatte in seinem § 2 folgenden...