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Sachbezugswerte 2006 – steuerliche Praxisauswirkungen
Freie Verpflegung und Unterkunft
Die Werte für freie Verpflegung (= Frühstück, Mittagessen und Abendessen) und Unterkunft betragen danach voraussichtlich für die alten Bundesländer 202,70 € bzw. 196,50 €, so dass sich ein Gesamtsachbezugswert von 399,20 € ergibt.
Auch in den neuen Ländern soll der Sachbezugswert für freie Verpflegung 202,70 € betragen. Der Wert für Unterkunft wird voraussichtlich 182 € betragen. Daraus würde sich für die neuen Bundesländer ein Gesamtwert für freie Verpflegung und Unterkunft von 384,70 € ergeben.
Mahlzeitengestellung im Betrieb
Sofern im Betrieb unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten abgegeben werden, so soll ab 2006 für das Frühstück 1,48 € und für das Mittag- und Abendessen jeweils 2,64 € angesetzt werden. Diese Werte gelten bundeseinheitlich. Dazu auch die folgende Übersicht:
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2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 (voraussichtlich) | |
Frühstück | 1,40 € | 1,43 € | 1,44 € | 1,46 € | 1,48 € |
Mittagessen | 2,51 € | 2,55 € | 2,58 € | 2,61 € | 2,64 € |
Abendessen | 2,51 € | 2,55 € | 2,58 € | 2,61 € | 2,64 € |
Die vorstehend aufgezeigten Sachbezugswerte werden in den Entwurf der Sachbezugsverordnung 2006 übernommen. Diese bedarf zwar noch der Zustimmung des Bundesrats. Hiervon ist aber auszugehen.