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Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung des Lageberichts
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat die Neufassung des Entwurfs eines IDW Prüfungsstandards Prüfung des Lageberichts am verabschiedet. Dieser IDW Prüfungsstandard gilt sowohl für die Prüfung des Lageberichts als auch für die Prüfung des Konzernlageberichts. Die gesetzlichen Anforderungen an den Konzernlagebericht werden konkretisiert durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 15 „Lagberichterstattung” (DRS 15) sowie den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 5 „Risikoberichterstattung” (DRS 5). Die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB wird vermutet, soweit diese Empfehlungen des DRSC beachtet worden sind (§ 342 Abs. 2 HGB).
▶Hinweis: Zu den Änderungen in der Lageberichterstattung durch das Bilanzrechtsreformgesetz sowie den DRS 15 vgl. den Beitrag von Solfrian in dieser Ausgabe ab S. 911.