Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Veräußerung von unbeweglichem Vermögen im Inland bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung mit einem ausländischen Besitzunternehmen
Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung gelten auch grenzüberschreitend für ausländische Besitzunternehmen in der Form eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft.
Miet- oder Pachtzahlungen an das ausländische Besitzunternehmen unterliegen mangels Betriebsstätte regelmäßig nicht der deutschen GewSt-Pflicht.
Der Veräußerungsgewinn gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG ist nach Maßgabe der §§ 4 ff. EStG zu ermitteln. AfA, die im Inland steuerwirksam in Abzug gebracht worden sind, sind bei der Ermittlung zu berücksichtigen.
I. Einleitung
Der Beitrag verknüpft zwei in der Praxis auftretende Problembereiche: Einerseits die Betriebsaufspaltung über die Grenze und andererseits die Veräußerung inländischer Immobilien durch Steuerausländer. Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung mit einem ausländischen Besitzunternehmen vermeidet bei entsprechender Gestaltung die GewSt-Pflicht des Besitzunternehmens im Inland. Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt der GewSt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist dabei ein gewerbliches Unternehmen i. S. des EStG zu verstehen. Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland eine Betriebsstätte unt...