Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Minderwertausgleichs bei der Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen
Bezug:
Bezüglich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer Wertminderungsentschädigung – die der Leasingnehmer bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs an den Leasinggeber für eine über ein normales Maß hinausgehende Beanspruchung des Fahrzeugs zu entrichten hat – wurde in der o.a. Rundverfügung die Auffassung vertreten, dass die Wertminderungsentschädigung beim Leasinggeber als umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt anzusehen ist. Weiterhin wurde verfügt, dass lediglich in dem Fall, in dem die Wertminderungsentschädigung vom Leasingnehmer für die Beseitigung eines Unfallschadens durch den Leasinggeber geleistet wird, eine nicht steuerbare Schadenersatzleistung vorliegt.
Der unter anderem entschieden, dass auch der unfallbedingte Minderwertausgleich kein Schadenersatz, sondern Teil des vertraglichen Erfüllungsanspruchs und damit Nutzungsentgelt sei. Die umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer Wertminderungsentschädigung wegen (Unfall)Schäden am Leasinggegenstand als nicht steuerbaren Schadenersatz kann daher nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 7100 A - St 44 3
Fundstelle(n):
IAAAB-70257