Oberfinanzdirektion Koblenz - S 2363 - St 32 2 S 2319 A - St 32 2

Bekanntmachung;
a) Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2006
b) Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2003

Bezug:

Im Folgenden veröffentlicht die OFD eine Bekanntmachung zur Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2006 sowie zum Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2003. Im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn) ab 2004 wurde darin auf die bisherigen Hinweise zur Rückgabe der Lohnsteuerbelege verzichtet. Die Arbeitgeber sind dennoch verpflichtet, nicht dem Arbeitnehmer ausgehändigte Lohnsteuerbescheinigungen weiter dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen (§ 41b Abs. 1 Satz 6 EStG).

Die rheinland-pfälzischen Tageszeitungen wurde im Rahmen einer Pressemitteilung entsprechend informiert. Die Bekanntmachung kann auch von den Internetseiten der OFD Koblenz – Besitz und Verkehrsteuerabteilung – (www.fin-rlp.de) unter Presse abgerufen werden. Die OFD bittet diese auch durch Aushang am Schwarzen Brett zu veröffentlichen.

Die Gemeindebehörden erhalten unmittelbar einen Abdruck der Bekanntmachung zugesandt, so dass sich eine Verteilung über die Finanzämter erübrigt. In dem Schreiben an die Gemeinden wurden diese auch darüber informiert, dass den Finanzämtern künftig keine Listen mehr über die ausgestellten Lohnsteuerkarten oder über die eingetragen Behindertenpauschbeträge übersandt werden brauchen. Diese Daten werden von den Gemeinden in dem Programm „MESO” personenbezogen gespeichert und können im Einzelfall dort abgerufen werden.

Bekanntmachung

I. Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2006

Die Gemeindebehörden stellen den Arbeitnehmern zurzeit die Lohnsteuerkarten 2006 zu. Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Gemeindebehörde die Steuerklasseneintragung auf den Lohnsteuerkarten ändern zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Finanzämter. Ausführliche Informationen zur Lohnsteuerkarte 2006 und zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2006 enthält auch der auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Koblenz – Besitz und Verkehrsteuerabteilung – (www.fin-rlp.de) unter „Steuern” veröffentlichte Ratgeber „Lohnsteuer 2006”.

Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuerermäßigung mit Wirkung ab nicht beantragen wollen bzw. aufgrund der Antragsgrenze von 600 Euro nicht beantragen können oder denen die Gemeindebehörde bzw. das Finanzamt den zustehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2006 bereits eingetragen hat, werden gebeten, die Lohnsteuerkarte 2006 im eigenen Interesse bald ihrem Arbeitgeber vorzulegen.

II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2003

Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2003 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommensteuerveranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohnsteuer) noch rechtzeitig bis Ende 2005 bei den zuständigen Wohnsitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich. Sie können auch von den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Koblenz – Besitz und Verkehrsteuerabteilung – (www.fin-rlp.de) unter „Vordrucke” abgerufen werden. Auf die Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung wird hingewiesen; die Finanzverwaltung stellt hierzu ein kostenloses Programm zur Verfügung (nähere Informationen unter www.elsterformular.de).

Koblenz, im Oktober 2005

Oberfinanzdirektion Koblenz

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 2363 - St 32 2S 2319 A - St 32 2

Fundstelle(n):
YAAAB-70256