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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 321/03 EFG 2006 S. 132 Nr. 2

Gesetze: FGO § 142, ZPO § 114, AO § 164 Abs. 2

Mutwilligkeit eines PKH-Antrages

Leitsatz

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist mutwillig gestellt, wenn die begehrte Änderung des Steuerbescheides trotz Mahnung im Vorverfahren nicht begründet wurde und auch durch einen Antrag gemäß § 164 Abs. 2 AO herbeigeführt werden kann.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 132 Nr. 2
XAAAB-70106

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 08.09.2005 - II 321/03

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