Gewinn aus Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile an einer Grundstücksgesellschaft tarifbegünstigt?
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile an einer GmbH u. Co. KG, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung
von eigenem Grundbesitz ist und deren gesamtes Betriebsvermögen dieser Grundbesitz darstellt, unterliegt nicht der tarifbegünstigten
Besteuerung nach §§ 16, 34 EStG, wenn der Grundbesitz auf Grund des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb und Veräußerung
dem Umlaufvermögen zuzurechnen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 40 Nr. 1 KÖSDI 2006 S. 14962 Nr. 2 SJ 2006 S. 6 Nr. 5 IAAAB-70095
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.04.2005 - V 117/2004
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