Veräußerung eines Kommanditanteils zu einem unangemessenen Kaufpreis an GmbH-Gesellschafter als verdeckte GewinnausschüttungEntscheidung
über Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung grundsätzlich im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren
Leitsatz
Veräußert eine Kapitalgesellschaft einen Kommanditanteil zu einem unangemessenen niedrigen Kaufpreis an ihren alleinigen Gesellschafter,
ist die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Anteils als verhinderte Vermögensmehrung
bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft hinzuzurechnen.
Über das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ist grundsätzlich im Rahmen des Körperschaftsteuerveranlagungsverfahrens
zu entscheiden. Im Falle der Beteiligung einer GmbH als Gesellschafterin an einer Personengesellschaft ist über das Vorliegen
einer verdeckten Gewinnausschüttung nur dann im Rahmen des Gewinnfeststellungsverfahrens zu entscheiden, wenn die Frage nach
der verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils der GmbH an der Personengesellschaft
verbunden ist.
Fundstelle(n): OAAAB-70093
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.05.2005 - I 193/2000
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