Einsatzwechseltätigkeit eines beim Straßenbauamt angestellten Straßenwärters
Einkommensteuer 1999 und 2000
Leitsatz
Ein beim Straßenbauamt angestellter Straßenwärter, der seine Arbeitsleistung typischerweise fast ausschließlich auf unterschiedlichen
Tätigkeitsstellen im Bereich eines über 500 qkm großen, mehrere Gemeinden umfassenden Gebiets verrichtet, nach Dienstantritt
in der Straßenmeisterei mit einem Kraftfahrzeug das dem Arbeitgeber zugewiesene Straßennetz befährt, die erforderlichen Reparaturen
und Sichtprüfungen vornimmt und in der Straßenmeisterei keinen wesentlichen Teil seiner Arbeitsleistung erbringt, übt seine
berufliche Tätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstellen aus; das Einsatzgebiet ist keine einheitliche großräumige gleichbleibende
(regelmäßige) Arbeitsstätte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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