Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

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Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

Vorwort

Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

Vorwort

Seit dem Erscheinen der 7. Auflage dieses Kommentars ist der Gesetzgeber auch auf dem Gebiet des Grunderwerbsteuerrechts nicht untätig geblieben. So wurde u. a. mit der Anfügung eines neuen Satzes in § 6 Abs. 3 GrEStG durch das Jahressteuergesetz 2001 die Begünstigung des Grundstücksübergangs von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand entsprechend der durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügten Vorschrift des § 5 Abs. 3 GrEStG beschnitten und damit – allerdings ausdrücklich erst mit Wirkung zum  – eine Ungereimtheit beseitigt. Gleichzeitig wurde § 1 Abs. 2a Satz 3 GrEStG entsprechend ergänzt und sprachlich der in § 5 Abs. 3 GrEStG getroffenen Regelung angepasst. Zugleich wurde in § 16 Abs. 4 GrEStG die festsetzungsfristrechtliche Konsequenz der Versagung der Steuerbegünstigung wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses durch Nichtbeachtung der Behaltensfrist gezogen. Zu erwähnen ist noch, dass – im Ergebnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechend – das Recht auf den Erbbauzins aus den Grundstücksbestandteilen herausgenommen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GrEStG) und folgerichtig § 1 Abs. 7 GrEStG aufgehoben wurde. Die Anzeigepflicht der (potenziellen) Steuerschuldner wurde der Ergänzung des § 6 Abs. 3 GrEStG angepasst und – insoweit mit Auswirkung auf den Anlauf der Festsetzungsfrist – auf diejenigen Vorgänge ers...

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