Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB 22/2005 S. 990

Bulgarien | Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

Der Mehrwertsteuersatz beträgt unverändert 20 %. Nicht mehr der Mehrwertsteuer unterliegen Umwandlungen von Handelsgesellschaften, Unternehmenskäufe und die Einbringung von Sacheinlagen in Unternehmen. Nicht in Bulgarien niedergelassene Ausländer sind für die Mehrwertsteuer nicht mehr registrierungspflichtig, wenn sie bestimmte Dienstleistungen in Bulgarien erbringen. Auf das Doppelte erhöht, wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen das o. g. Gesetz (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 108/2004).

[FB]

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen