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Kein Vorsteuerabzug für Carport neben privatem Wohnhaus
Allein das Einstellen eines im Betriebsvermögen gehaltenen Fahrzeugs unter einen neben dem Familienwohnhaus des Unternehmers ohne räumlichen Bezug zu seinem Unternehmen errichteten Carport führt nicht dazu, dass der Carport (teil-)unternehmerisch genutzt wird. Der allein privaten Zwecken dienende Carport kann nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Dem Unternehmer steht folglich aus den Kosten der Errichtung des Carports kein Vorsteuerabzug zu.