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Angemessene Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Für die Bemessung der angemessenen Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Der angemessene Betrag ist im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln. Bei dieser Schätzung ist zu berücksichtigen, dass häufig nicht nur ein bestimmtes Gehalt als angemessen angesehen werden kann, sondern der Bereich des Angemessenen sich auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen erstreckt. Unangemessen im Sinne einer verdeckten Gewinnausschüttung sind dann nur die Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen. Allein mit einer möglicherweise unzureichenden Kapitalverzinsung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht begründet werden. Eine unangemessene Kapitalverzinsung ist lediglich eines von mehreren Indizien für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung.