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Bonusaktien – 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG
Aktionäre der Deutschen Telekom AG, die Telekom-Aktien im Rahmen des 3. Börsengangs am erworben und seither ununterbrochen bis zum einschließlich gehalten haben, bekamen nach Ablauf dieser Haltefrist Bonusaktien im Verhältnis 1 zu 10 zugeteilt. Mittlerweile hat der BFH entschieden, dass die Gewährung von Bonusaktien aus dem 2. Börsengang zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führt (, BStBl 2005 II S. 468). Aus diesem Urteil lässt sich ableiten, dass diese Rechtsfolge auch bei der Gewährung von Bonusaktien aus dem 3. Börsengang eintritt.