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Tarifbegünstigung von Teilanteilsveräußerungen
Veräußerungen von Bruchteilen der Beteiligung an einer freiberuflichen GbR sind nicht tarifbegünstigt, wenn das wesentliche Sonderbetriebsvermögen nicht quotal mitveräußert wird (vertikale Spaltung). Eine von einer Steuerberatersozietät genutzte Bürotetage ist auch dann funktional wesentliche Betriebsgrundlage, wenn sie nicht in besonderer Weise für diese Nutzung hergerichtet worden ist.