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Wirksamkeit der Zustellung bei Nichtvorlage einer Vollmacht
Wird im Einspruchsverfahren von einem Steuerberater keine schriftliche Vollmacht vorgelegt und das Verfahren über Jahre hinweg nicht weiterbetrieben, handelt das Finanzamt nicht ermessensfehlerhaft, wenn es nach fünf Jahren die Einspruchsentscheidung an den Vertretenen zustellt.