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Haftung des Vorstands eines insolventen Vereins für Lohnsteuern
Wer als Schatzmeister eines Fußballvereins für diesen auch über den Ablauf seiner gewählten Amtszeit hinaus die Tätigkeit eines Vorstands ausübt, haftet grundsätzlich auch für die abzuführenden Lohnsteuern als gesetzlicher Vertreter. Gegen die Verpflichtung zur Abführung der Lohnsteuern kann nicht mit Erfolg eingewandt den, dem Verein hätten bei Auszahlung der Gehälter die weiteren Mittel für die Lohnsteuern gefehlt. Ebenso haftet für die abzuführenden Lohnsteuern als gesetzlicher Vertreter, wer als zweiter Vorsitzender eines Fußballvereins für diesen die Tätigkeit eines Vorstands mit Zuständigkeit für den Sport ausübt. Von der Verpflichtung kommt ein Vorstand nach dem Prinzip der Gesamtverantwortung nicht dadurch frei, dass ein anderes Vorstandsmitglied für die Erfüllung der steuerlichen ...