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Prüfung der bilanziellen Überschuldung
Sonderposten mit Rücklagenanteil bleibt außer Acht
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die steuerlichen Folgen eines Forderungsverzichts des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft hat der klargestellt, dass im Rahmen eines am Handelsrecht orientierten Vermögensstatus ein Sonderposten mit Rücklagenanteil keinen Schuldposten abbildet.
Verdeckte Einlage in Höhe des Teilwerts
Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf seine Forderung gegenüber der Kapitalgesellschaft, so führt dies zunächst zu einer Gewinnerhöhung in der Steuerbilanz der Kapitalgesellschaft, da die entsprechende Verbindlichkeit aufzulösen ist. Soweit es sich bei dem Forderungsverzicht steuerrechtlich um eine verdeckte Einlage handelt, ist diese Gewinnerhöhung aber außerhalb der Bilanz zu neutralisieren.
Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH führt jedoch ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster Forderungsverzicht nur zu einer verdeckten Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung im Zeitpunkt des Verzichts. Soweit die For- S. 2derung zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) werthaltig war, bleibt es bei der durch den Wegfall der Verbindlichkeit ausgelöste...