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Grundstücksrecht | Grundbuchrechtliche Eintragungsfähigkeit von Änderungen bezüglich eines GbR-Anteils
Das OLG München hebt in seinem Beschluss v. - 32 Wx 52/05 (Rpfleger 2005 S. 530) hervor, dass die Eintragung der Erhöhung oder Verminderung des Anteils (etwa: durch An- oder Abwachsung) einzelner Gesellschafter einer GbR schon deshalb unzulässig ist, weil (bereits) auch der Anteil selbst nicht eintragungsfähig wäre. Das Interesse der Gesellschafter an einer Verlautbarung ihres Anteilsumfangs ließe sich – so der Senat weiter – damit nur dadurch erreichen, dass die Gesamthandsberechtigung der GbR in ein echtes Gemeinschaftsverhältnis nach Bruchteilen umgewandelt werde.