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BFH 06.07.2005 XI R 46/04, NWB 47/2005 S. 379
Einkommensteuer | Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung tarifbegünstigt
Schadensersatz, der einem Steuerpflichtigen infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließt, ist nach dem NWB PAAAB-69774 eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, die bei zusammengeballtem Zufluss tarifbegünstigt zu besteuern ist.