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Einkommensteuer | Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung eines Tankstellenbetreibers
Ein Tankstellenbetreiber hat nach dem NWB ZAAAB-69775 den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen Betätigung i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG am Ort der Tankstelle. Das gilt auch, wenn er überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer tätig ist. – Anmerkung: Unabhängig von der Frage nach dem Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Betätigung, die darüber entscheidet, ob die Arbeitszimmerkosten voll oder nur auf 1 250 € beschränkt abziehbar sind, konnte der Kläger auch seine Fahrtkosten zur Tankstelle nicht nach Dienstreisegrundsätzen, sondern nur als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Zeitungsberichten zufolge soll nach der Koalitionsvereinbarung auch dieser Tatbestand der beschränkt abziehbaren Arbeitszimmeraufwendungen entfallen, so dass nur noch die Kosten abziehbar...