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FG Saarland 15.07.2005 1 K 343/02, NWB 47/2005 S. 377
Abgabenordnung | Dauer des Einspruchsverfahrens und Verwirkung (§ 85 AO)
Ein mehr als 20 Jahre dauerndes Einspruchsverfahren führt nicht zwangsläufig zur Verwirkung des Steueranspruchs. Auch kommt es nicht ohne weiteres wegen der Dauer des Einspruchsverfahrens zu einer Umkehr der Feststellungslast ( NWB RAAAB-66561).