Folgen der ersatzlosen Aufhebung eines Grundlagenbescheides für den Folgebescheid
Leitsatz
Erkennt das FA Verluste aus einer Beteiligung vor Ergehen eines Feststellungsbescheides nach § 155 Abs. 2 AO zunächst an,
später aber - nach Erlass entsprechender Feststellungsbescheide - mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr, so hat das Wohnsitz-FA
nach ersatzloser Aufhebung der Feststellungsbescheide wegen Feststellungsverjährung nunmehr eigenständig zu prüfen, ob und
ggf. in welcher Höhe die in den ursprünglichen Veranlagungen berücksichtigten Verluste anzuerkennen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 689 Nr. 11 EFG 2005 S. 1907 Nr. 24 NAAAB-69672
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