Keine Anfechtung einer Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums
Leitsatz
1. Wird eine Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums angefochten, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Erklärung, da die Vorschriften
des BGB über die Anfechtung von Willenserklärungen nicht für die Anfechtung von Prozesshandlungen gelten. Auch ein Widerruf
der Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unzulässig.
2. Zur Auslegung einer im elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Erklärung über die Rücknahme einer Klage wegen Umsatzsteuer
für drei Streitjahre, die das FG zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden hatte, unter Berücksichtigung des Grundsatzes
des fairen Verfahrens.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1952 Nr. 24 NAAAB-69659
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 13.10.2004 - 1 K 1574/03
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