Kraftfahrzeugsteuer;
Harmonisierung der Fahrzeugpapiere;
Neue und geänderte Kennzahlen
1. Allgemeines
Seit dem werden die derzeitigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief) innerhalb der EU durch die Zulassungsbescheinigungen Teil I (bisher Fahrzeugschein) und Teil II (bisher Fahrzeugbrief) ersetzt. Die vor dem ausgestellten Fahrzeugpapiere bleiben weiter gültig. Ein vollständiger Tausch der Fahrzeugpapiere wird bereits erforderlich, wenn nur eines der beiden Dokumente auszutauschen wäre. Bei erforderlichen Änderungen, die durch die Zulassungsbehörde vorgenommen werden, werden stets neue Fahrzeugpapiere ausgegeben. Grundlage für die Harmonisierung der Zulassungsdokumente ist die Richtlinie 1999/37/EG vom (Abl. L 138 vom , S. 57), geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG vom (Abl. L 10 vom , S. 29). Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl 2004 I S. 2374) über die Einführung neuer Zulassungsdokumente in der Fassung der Änderungen durch Art. 2a und 2b der 39. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl 2004 I S. 3363). Die Richtlinien vereinheitlichen den Zulassungsnachweis in den EU-Ländern.
Durch Beschluss des Bundesrates vom wurde der Termin für die Umsetzung vom auf den verschoben.
Die Daten des einzelnen Fahrzeugs werden vom Fahrzeughersteller bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung in einer „EG-Übereinstimmungsbescheinigung” (CoC) zusammengestellt, die die Grundlage für die Erfassung in der Zulassungsbehörde bildet. Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis werden vom Hersteller anstelle des CoC sog. Datenbestätigungen ausgestellt.
2. Änderungen im Datenübermittlungsverfahren (DTÜ)
Die Harmonisierung der Fahrzeugpapiere hat Auswirkungen auf die von der Zulassungsbehörde gespeicherten und im DTÜ übermittelten Daten.
Betroffen sind hierbei insbesondere:
Fahrzeugklasse (bisher: Fahrzeugart)
Aufbauart
Emission und
Kraftstoffart/Energiequelle (bisher: Antriebsart)
Die bisherige 2-stellige Verschlüsselung erfolgt nunmehr 4-stellig.
2.1 Fahrzeugklassen
Die bisherigen nationalen Schlüssel der Fahrzeugarten (z.B. 01 Pkw) werden mit 2 Leerzeichen auf 4 Stellen erweitert und als auslaufend gekennzeichnet. Die neuen Fahrzeugklassen sind alpha-numerisch in Groß-/Kleinschreibung verschlüsselt (z.B. L3e).
Für die neu zu vergebenden Fahrzeugklassen gibt es keine Umschlüsselungstabellen (neu-alt). Die neuen Schlüssel für die EU-Fahrzeugklassen werden seit für ab dann nach den entsprechenden EU-Vorschriften erstmals zugelassene Fahrzeuge vergeben.
2.2 Aufbauarten
Bisherige 4-stellige nationale Schlüssel der Aufbauarten (z.B. 3706 Müllgefäßreiniger) werden übernommen; 2-stellige Schlüssel (z.B. 02 Pkw-geschlossen) werden grundsätzlich mit 2 Nullen auf 4 Stellen erweitert. Die neuen Aufbauarten sind alpha-numerisch – bisher 2-stellig – verschlüsselt.
2.3 Emissionsklassen
Für alle Fahrzeugklassen werden die Emissionsschlüssel ebenfalls 4-stellig übermittelt. Dem bisherigen Emissionsschlüssel wird ein 2-stelliger Schlüssel, der die Fahrzeugart bezeichnet, vorangestellt. Für neu vergebene Emissionsschlüssel ist die vorangestellte Fahrzeugart nicht zwingend vorgeschrieben.
2.4 Kraftstoffart/Energiequelle
Die bisherigen Antriebsarten werden in allgemeinere Schlüssel umgesetzt. Die Speicherung eines Katalysators bei Ottomotoren entfällt. Für Schlüssel, bei denen der Steuersatz derzeit noch am Vorhandensein eines Katalysators hängt, wurden Sonderschlüssel vergeben.
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bisheriger Schlüssel | neuer Sonderschlüssel |
03, 04, 09 mit gKat (Euro 1 und vergleichbare) | 9991 |
10 und 15 mit gKat (nicht schadstoffarm, die bei Ozonalarm fahren dürfen) | 9992 |
Fahrzeuge mit Wankelmotor können künftig nur noch daran erkannt werden, dass bei einer mit Verbrennungsmotor angetriebenen Fahrzeugart kein Hubraum erfasst ist.
Vielstoffmotoren und Gasturbinen werden künftig unter ein und demselben Schlüssel übermittelt und als Selbstzünder besteuert (derzeit werden Vielstoffmotoren als Selbstzünder, Gasturbinen als Fremdzünder besteuert).
2.5 Sonstige Änderungen
2.5.1 Stützlast
Die Stützlast bei Sattel-, Zentralachs- und Starrdeichselanhängern wird in einem neuen Feld gespeichert (bisher: Achslast vorne).
Die Berücksichtigung der Stütz- bzw. Aufliegelast erfolgt durch die Verminderung des zulässigen Gesamtgewichts (Kz 00 142/26 142).
2.5.2 Nutzlast
Das Feld Nutzlast entfällt in den Fahrzeugpapieren.
3. Einführung neuer und Änderung bisheriger Kennzahlen
3.1 Änderung von Kennzahlen aufgrund der Harmonisierung der Fahrzeugpapiere
Fahrzeugklassen, Emissionsschlüssel, Art des Aufbaus und die Kraftstoffart/Energiequelle werden in den neuen Kennzahlen dargestellt. Die bisherigen Kennzahlen entfallen. Um auch später noch Rückschlüsse, z.B. auf die Antriebsart bei Wankelmotor, ziehen zu können, werden die bisherigen Kennzahlen zu Antriebsart und Schadstoffschlüssel in andere Kennzahlen umgesetzt und auch weiter im Änderungsnachweis ausgegeben.
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Neue Kennzahl | Inhalt/Wert | Bisherige Kennzahl |
26071 | Fahrzeugklasse | 26066 – Fahrzeugart (Stellen 1 und 2) |
26072 | Art des Aufbaus | 26066 – Fahrzeugart (Stellen 3 und 4) |
26073 | Emissionsklasse | Pkw: 26066 – Fahrzeugart (Stellen 5 und 6) + zusätzlich in 26024 (Stellen 7 und 8) |
Lkw, SFZ usw.: 26066 – Fahrzeugart (Stellen 5 und 6) + zusätzlich in 026022 und 026023 | ||
26074 | Kraftstoffart/Energiequelle | 26021 – Antriebsart |
26077 | Datum zur Emissionsklasse bei Pkw | 26024 – Datum zur Schadstoffstufe (Stellen 1 bis 6) wird zusätzlich zur Kennzahl 26073 abgespeichert |
26221 | 26021 bisheriger Schlüssel für Antriebsart | |
26222 | 26022 bisherige Schadstoffklasse bei anderen Fahrzeugen | |
26223 | 26023 bisherige Geräuschklasse bei anderen Fahrzeugen | |
26224 | 26024 bisheriger Emissionsschlüssel bei Pkw |
3.2 Darstellung der neuen Kennzahlen im Änderungsnachweis
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Kz | Bezeichnung im Änderungsnachweis |
26071 | FzKlass |
26072 | Aufbau |
26073 | Emisskl |
26074 | Energie |
26077 | DatEmKl |
4. Umsetzung
4.1 Übermittlung der neuen Kennzahlen
Die neuen Schlüssel für Kraftstoffart/Energiequelle und Emissionsschlüssel sowie für die Fahrzeugklassen werden seit übermittelt.
4.2 Eingaben in $GK
Ab dem sind ausschließlich die neuen Kennzahlen für die Eingaben in $GK zu verwenden. Das gilt auch für die Bearbeitung von Eingaben und Fehler-/Hinweismeldungen, die bis zum mit den bisherigen Kennzahlen ausgegeben wurden.
Die Umstellung der Speicherkonten auf die neuen Kennzahlen ist am unter dem Verarbeitungstag erfolgt.
Dieser Erlass wird in ConsultInfo eingestellt.
Finanzbehörde Hamburg v. - 53 S 6056 - 002/06
Fundstelle(n):
JAAAB-69630