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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 534

Möglichkeiten und Grenzen der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Bildungskosten

von Dipl.-Kauffrau Petra Sandner, Hochschule Merseburg (FH), und Dipl.-Kauffrau Astrid Sperling, Universität Leipzig

I. Einleitung

1. Bildungskosten als Kosten der privaten Lebensführung gem. § 12 EStG

Durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom wurde u. a. die Abzugsfähigkeit der Kosten der Bildung eingeschränkt sowie deren Zuordnung neu geregelt. Für die Zuordnung der Bildungskosten zu den Kosten der privaten Lebensführung oder den abzugsfähigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben stellt die neue Rechtslage auf den beruflichen Veranlassungszusammenhang ab. Der BFH versteht unter der Bezeichnung „beruflicher Veranlassungszusammenhang” Aufwendungen, die objektiv im Zusammenhang mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit vorliegen und subjektiv die Förderung dieser Tätigkeit unterstützen.

Rückwirkend zum wurde mit der Gesetzesänderung geregelt, dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für das Erststudium den nichtabzugsfähigen Ausgaben gem. § 12 Nr. 5 EStG (Kosten der privaten Lebensführung) zuzuordnen sind, soweit die Ausbildung nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

Durch die Einschränkung der Berücksichtigung von Berufsausbildungskosten liegt eine Mehrbelastung des...

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