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BFH 20.12.1995 I R 57/94

Doppelbesteuerung; | Anrechnung schweizerischer Steuern (§ 34c Abs. 1 Satz 2 EStG; Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz)

Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Frage, welche deutsche ESt auf die i. S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz aus der Schweiz stammenden Einkünfte entfällt, ist nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG zu beurteilen. (2) Bei der Anwendung des § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG sind auch solche aus dem Ausland stammenden Einkünfte einzubeziehen, die im Ausland keiner Besteuerung unterlegen haben. (3) Bei der Berechnung der schweizerischen Steuern, die nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz i. V. mit § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG auf die deutsche ESt angerechnet werden können, ist der ,,per-country-limitation''-Grundsatz anzuwenden, d. h., es sind einerseits alle und andererseits nur die aus der Schweiz stammenden Einkünfte zusammenzufassen, unabhängig davon, ob und aus welchen Gründen ggf. Teile der schweizerischen Einkünfte nicht mit schweizerischen Steuern belastet sind.

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