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Das Konsortium der Bauunternehmer - gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung?
I. Sachverhalt
Die Bauunternehmer Kurt Frenger aus Ottweiler und Johann Scherschel aus Heiligenwald (Einzelkaufleute) gründen im Juli 01 für ein neues Projekt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Frenger und Scherschel sind je zur Hälfte beteiligt; die Gesellschaftsanteile halten sie jeweils in ihrem Betriebsvermögen. Zweck der GbR ist nach dem Gesellschaftsvertrag die Errichtung eines Dienstgebäudes für das Finanzamt Saarbrücken auf der Grundlage eines Erbbaurechts, das die GbR zu diesem Zweck vom Saarland erwerben würde, sowie die Verwertung des Objekts in Form einer Veräußerung in Bruchteilen oder insgesamt. Falls eine Verwertung des Objekts in dieser Weise nicht möglich ist, sollen die Gesellschafter Frenger und Scherschel das Erbbaurecht selbst übernehmen und das Gebäude durch Vermietung an das Land nutzen.
S. 467
Gesellschaftszweck ist darüber hinaus die Durchführung weiterer derartiger Vorhaben, die das Errichten solcher oder ähnlicher von den Gebietskörperschaften benötigten Gebäude bezwecken. Die Durchführung dieser weiteren Vorhaben bedarf aber der Zustimmung aller Gesellschafter.
Nachdem der GbR das Erbbaur...