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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 393

Die Bewertung von Mitunternehmeranteilen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Lenhoff, Edenkoben

I. Vorbemerkungen

Der Beitrag beleuchtet Mitunternehmeranteile aus erbschaftsteuerlicher Sicht. Neben der Bewertung der Anteile werden erbschaftsteuerliche Besteuerungstatbestände und Vergünstigungen betrachtet. Im Mittelpunkt stehen die gewerblichen Personengesellschaften. Am Ende des Beitrags wird auch auf die vermögensverwaltenden Personengesellschaften eingegangen und es wird ein Vergleich zu den Kapitalgesellschaften angestellt.

II. Gesellschaftsanteil als Betriebsvermögen

Das Bewertungsrecht unterscheidet zwischen den Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Grundvermögen und übriges Vermögen (vgl. § 18 BewG). Anders als bei Kapitalgesellschaften sind bei Personengesellschaften sämtliche Vermögensarten denkbar. Die Zuordnung eines Vermögenswerts zu den vier Vermögensarten ist von Bedeutung für die Frage der Bewertungsmaßstäbe und der Bewertungsverfahren sowie für die Gewährung erbschaftsteuerlicher Vergünstigungen. Für die Vermögensart Betriebsvermögen kommen die Freibeträge des § 13a ErbStG, die Tarifermäßigung des § 19a ErbStG und die Stundungsmöglichkeit nach § 28 ErbStG in Betracht (siehe auch S.418ff.). Die Einordnung des Mitunternehmeran...

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