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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 407

Zur Europäisierung des Steuerrechts

Bericht über das Deutsch-Polnisch-Kroatische Steuerrechtsseminar in Krakau sowie das Deutsch-Niederländische Steuerrechtsseminar in Bochum

von Karina Grundmann, Bochum

I. Der Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf die Steuerrechtsordnungen der EG-Mitgliedstaaten

Der Einfluss des Rechts der Europäischen Gemeinschaft (EG) hat seit Beginn der 90er Jahre deutlich zugenommen. Das Gemeinschaftsrecht wirkt mittlerweile umfassend auf die Steuerrechtsordnungen der Mitgliedstaaten ein. Wurde es anfangs in seinen potenziellen Auswirkungen für die nationalen Rechtsordnungen häufig noch als untergeordnet eingestuft, so hat die Entwicklung gezeigt, dass Gesetzesvorhaben ohne die Beachtung des Gemeinschaftsrechts letztlich nicht mehr realisierbar sind. Für den Bereich der indirekten Steuern bildet Art. 93 EGV die ausdrückliche Kompetenzgrundlage zur Harmonisierung. Die Regelung der direkten Steuern ist bislang grds. in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten geblieben. Allerdings betont der EuGH regelmäßig, dass die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen.

1. Punktuelle Einflussnahme durch Richtlinien

Obwohl die Kompetenz zur Schaffung von Regelungen für die direkten Steuern bislang noch bei den Mitgliedstaaten verblieben ist, übt die Europäische Gemeinschaft auch in diesem Bereich punktuell...

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