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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 354

Zinsen und Säumniszuschläge – Ein Überblick

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Gahbler, Mülheim

I. Vorbemerkungen

Durch verzögerte Steuerfestsetzung oder verspätete Zahlung erfährt der Staat einen Zinsnachteil und der Steuerpflichtige einen -vorteil. Dem Staat fehlt das Geld, während der Steuerpflichtige aus seinem Guthaben weiterhin Kapitalerträge erzielt oder eine Kreditaufnahme verzögert und dadurch Schuldzinsen spart. Zudem entstehen durch die unterschiedlichen Festsetzungszeitpunkte auch Ungerechtigkeiten zwischen den einzelnen Steuerzahlern. Diese Verschiebungen werden durch die Festsetzung von Zinsen oder Säumniszuschlägen ausgeglichen. Zinsen haben weder einen Strafcharakter noch sind sie als „Druckmittel” zu verstehen.

Säumniszuschläge fallen an, wenn nach erfolgter Festsetzung und Fälligkeit verspätet gezahlt wird. Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung können Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Im Gegensatz zu den Zinsen und Säumniszuschlägen hat das Finanzamt beim Verspätungszuschlag einen Ermessensspielraum.

II. Zinsen (§§ 233a bis 239 AO)

Zinsen werden aufgrund verschiedener Sachverhalte festgesetzt. Jede Zinsfestsetzung basiert auf einer gesetzlichen Regelung. Zinsen werden nur für Hauptsteuern wie Einkommen-, Körperschaft-, Um...

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