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Lieferungen von einem Inländer an einen Inländer aus einem Lager im Drittland
Bei einer Lieferung mit Abgangsort aus einem in einem Drittlandsgebiet gelegenen Logistikzentrum handelt es sich trotzdem um eine Lieferung mit inländischem Lieferort, wenn die Gegenstände bei Beförderung oder Versendung aus dem Drittland ins Inland gelangen und der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der EUSt ist. § 3 Abs. 8 UStG als lex specialis zu § 3 Abs. 6 UStG verlegt den Lieferort ins Inland (BFH-Az.: V R 32/05).