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BFH 18.08.2005 IV R 59/04, BBK 22/2005 S. 4547

Bilanzierungskonkurrenz zwischen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung und dem Sonderbetriebsvermögen

Wird im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung der Betriebs-Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut als wesentliche Betriebsgrundlage überlassen, so ist die Frage, wo das Wirtschaftsgut zu bilanzieren ist: bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung (Zuordnung zum Betriebsvermögen des Überlassenden) oder beim Sonderbetriebsvermögen (Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen bei der Betriebs-Personengesellschaft). Der BFH entschied zur Lösung dieser Bilanzierungskonkurrenz im Urteil vom :

(1) Überlässt die Besitz-Personengesellschaft der Betriebs-Personengesellschaft das Wirtschaftsgut, so gehört das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen der Besitz-Personengesellschaft und nicht zum Sonderbetriebsvermögen der Betriebs-Personengesellschaft (Vorrang der mitunterneh...

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