Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)
Mit Schr. v. - IV C 9 - S 7427 a - 3/96 hat das BMF einen Abdruck des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassende Meldung nebst Anleitung in überarbeiteter Fassung bekanntgemacht. Die Überarbeitung berücksichtigt die mit dem JStG 1996 v. (BGBl I 1250) vorgenommene Rechtsanpassung an die Richtlinie 95/7/EG des Rates v. (ABl EG Nr. L 102 S. 18) - Zweite USt-Vereinfachungs-Richtlinie - sowie redaktionelle Änderungen. In die Anleitung zum Vordruck wurde außerdem eine Übersicht über den Aufbau der USt-IdNr. der EG-Mitgliedstaaten aufgenommen. Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck für 1996 und die Anleitung verschickt das Bundesamt für Finanzen (BfF) - Außenstelle Saarlouis - an alle Unternehmen, denen eine USt-IdNr. erteilt wurde und die für 1995 eine Zusammenfassende Meldung abgegeben ...