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Ausschluss der Zulagenbegünstigung für überlassene Tankstellen
Im Fördergebiet errichtete Tankstellen, die ein außerhalb des Fördergebiets ansässiges Mineralölunternehmen Tankstellenverwaltern als selbständigen Handelsvertretern zum Betrieb überlässt, sind nicht – auch nicht teilweise – Betriebsstätten des Mineralölunternehmens, sondern ausschließlich Betriebsstätten der Tankstellenverwalter. Von dem Mineralölunternehmen für diese Tankstellen angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter sind daher mangels Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht zulagenbegünstigt (Bezug: § 12 Satz 1, Satz 2 Nrn. 5 und 6, § 13 AO 1977; § 84 HGB; § 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 InvZulG 1991/1993).▶NWB QAAAB-66998
▶Praxishinweise: Der BFH verneint die Zulagenbegünstigung mit den gleichen Gründen wie bei Unternehmen mit Zweigstellen im Förder...