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Rückstellung wegen eines Erfüllungsrückstands bei einem Mietvertrag
(1) Bei einem Mietvertrag, bei dem der Mieter die ersten Monate keine Miete zahlen muss, kann gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 43/05, EFG 2005 S. 1262) eine Rückstellung wegen eines Erfüllungsrückstands dann nicht gebildet werden, wenn der Mieter nicht nachweist, dass in den folgenden Monaten eine überhöhte Miete gezahlt wird. (2) Es kann sich insbesondere aus den Regelungen im Mietvertrag ergeben, ob die Vertragsparteien von einer überhöhten Miete ausgegangen sind (Bezug: § 5 EStG; § 249 HGB).▶NWB YAAAB-57225
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.) mietete Geschäftsräume an. Der Vertrag sah bei Mietbeginn am eine zehnjährige, am endende Laufzeit mit Verlängerungsoption vor. Der vereinbarte Mietzins war erst ab , die Nebenkosten waren bereits ab Mietbeginn zu... / / /