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BFH 05.10.2005 VI R 152/01, NWB direkt 46/2005 S. 7
Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen
Ein angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden.