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EDV-Berater als Freiberufler
Ein selbstständiger EDV-Berater mit hochschulmäßigem Abschluss eines Diplom-Betriebswirts (FH), der unter Einsatz seiner Kenntnisse auf einem der Hauptbereiche der Betriebswirtschaftslehre (Unternehmensführung, Leistungserstellung, Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungswesen, Rechnungswesen sowie Personalwesen) qualifizierte Anwendersoftware entwickelt, übt als beratender Betriebswirt eine freiberufliche Tätigkeit aus.