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BAG 30.08.1995 1 AZR 47/95
Öffentlicher Dienst; | Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT
Den Angestellten des öffentlichen Dienstes können in der Regel durch Arbeitgeberweisung alle Tätigkeiten übertragen werden, die die Merkmale der für sie maßgebenden Vergütungsgruppe des BAT erfüllen (st. Rspr.; zuletzt ). Das rechtfertigt jedoch nicht die Übertragung einer Tätigkeit, die geringerwertige Qualifikationsmerkmale erfüllt und nur im Wege des Bewährungsaufstiegs die Eingruppierung in die ursprünglich maßgebende Vergütungsgruppe ermöglicht ().