Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

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Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

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Inhaltsübersicht

 
Rdnr.
A.
Vorbemerkung
1
B.
Grundbuchsperre
2–4
C.
Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
 
I.
Rechtsanspruch auf Erteilung
5–7
II.
Erteilung in anderen Fällen
8
D.
Bedeutung, Inhalt, Rechtsnatur der
Unbedenklichkeitsbescheinigung
 
I.
Wirkung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
9
II.
Form der Unbedenklichkeitsbescheinigung
10
III.
Inhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung
11
IV.
Rechtsnatur der Unbedenklichkeitsbescheinigung
12
V.
Zuständigkeit zur Erteilung der
Unbedenklichkeitsbescheinigung
13
E.
Verfahrensrechtliches
14–15

Literatur: Schuhmann, Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, UVR 1996, 76.

A. Vorbemerkung

1 Neben den Anzeigepflichten (§§ 18 bis 20) und dem Verbot der Urkundenaushändigung vor deren Erfüllung (§ 21) dient die Vorschrift der Sicherung des Steueraufkommens (, BStBl II 1995, 605). Absatz 1 Satz 1, der sich an die Grundbuchämter richtet, bewirkt eine Grundbuchsperre; Absatz 2 regelt die Voraussetzungen, unter denen die Finanzbehörde verpflichtet bzw. berechtigt ist, diese durch Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung aufzuheben.

B. Grundbuchsperre

2 Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 darf...

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