Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

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Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

Vorbemerkungen zu den §§ 3 bis 7

Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

Vorbemerkungen zu den §§ 3 bis 7

Das Grunderwerbsteuergesetz 1983 kennt keine antragsgebundenen Steuervergünstigungen und auch keine Steuerbefreiungen mit Nachversteuerungsvorbehalt. Die „Vergünstigung” des § 16 ist in ein formales Kleid verpackt: die Vorschrift gewährt einen Anspruch auf Nichtfestsetzung der S. 224Steuer, Aufhebung bzw. Änderung einer Steuerfestsetzung (vgl. die dortigen Erläuterungen). § 16 steht somit als Vergünstigungsvorschrift eigener Art neben den Änderungsvorschriften der §§ 172 ff. AO 1977 (vgl. , BFH/NV 2002, 1170). Von ihr ist im Folgenden nicht die Rede.

Alle in den §§ 3 bis 7 aufgeführten Steuervergünstigungen beziehen sich auf alle Erwerbsvorgänge i. S. des § 1; sie greifen deshalb auch ein, wenn ein Tatbestand des § 1 Abs. 2, 2a oder 3 verwirklicht ist, sofern nicht die Konstruktion des Erwerbsvorgangs oder der Inhalt der einzelnen Befreiungsvorschrift entgegenstehen. So kann z. B. der Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück nicht der Teilung des Nachlasses dienen und setzt auch § 7 einen nach § 1 Abs. 1, 5 der Steuer unterliegenden Erwer...

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