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IWB 21/2005 S. 987

Bulgarien | Einkommensteuer

Die linear-progressive Einkommensteuer beträgt ab einem Einkommen von über 1 560 Lewa bis 1 800 Lewa pro Jahr 10 % (Eingangssteuersatz). Von über 1 800 Lewa bis 3 000 Lewa beläuft sich die Steuer auf 24 Lewa plus 20 % des 1 800 Lewa übersteigenden Betrags und bei über 3 000 Le-wa bis 7 200 Lewa auf 264 Lewa plus 22 % des 3 000 Lewa übersteigenden Betrags. Der Spitzensteuersatz ist mit 24 % festgelegt und gilt ab einem Jahreseinkommen von über 7 200 Lewa. Eingeführt wurden Kinderfreibeträge von 360 Lewa pro Jahr bei einem Kind, von 780 Lewa bei zwei Kindern und von 1 140 Lewa bei drei Kindern (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 108/2004).

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