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Finanzgerichtsordnung; | Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers (§§ 40 Abs. 2, 59, 69 FGO)
Macht das FA eine nach dem Erbfall entstandene ESt-Schuld des Erben gegenüber ihm als Steuerschuldner geltend, sind durch diesen Steuerbescheid rechtliche Interessen des Testamentsvollstreckers selbst dann nicht berührt, wenn und soweit die ESt als Nachlaßerbenschuld anzusehen wäre; der Testamentsvollstrecker ist deshalb weder klagebefugt noch befugt, die Aussetzung der Vollziehung dieses Steuerbescheids zu beantragen (). - Anmerkung: Die Entscheidung weist auf den grundlegenden Unterschied zwischen Inhalts- und Bekanntgabeadressaten hin. Durch einen inhaltlich an den Erben adressierten Steuerbescheid wird nicht in das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers (§§ 2205 ff., 2211 ff. BGB) eingegriffen. Dies gilt auch dann, wenn und soweit die ESt auf vom E...