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Aktuelle Rechtsprechung zu den privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften
Steuerrechtssystematisch ist § 23 EStG, ebenso wie § 17 EStG oder § 21 Abs. 1 UmwStG, eine Ausnahmeregelung, da er den Grundsatz durchbricht, dass Substanzwertveränderungen bei Vermögensgegenständen, die dem steuerlichen Privatvermögen zuzuordnen sind, gleichwohl als steuerrelevant zu berücksichtigen sind. Aufgrund dieses Ausnahmecharakters werden sowohl Gesetzesänderungen als auch Auslegungen durch die Rechtsprechung äußerst sensibel aufgenommen. Dementsprechend hat man sich in der Vergangenheit besonders mit der Änderung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 auseinandergesetzt.
Verlängerung der Behaltefrist
Durch das StEntlG 1999/2000/2002 ist die bis dahin geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte um acht Jahre auf eine Behaltefrist von zehn Jahren verlängert worden. Dabei beginnt diese Behaltefrist mit der Anschaffung des Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts und endet mit dessen Veräußerung. Diese Grundsatzregelung des neuen § 23 EStG findet auf alle Veräußerungsgeschäfte Anwendung, die nach dem abgeschlossen wurden. Damit werden auch Grundstücke, die bereits vor dem steuerlich entstrickt waren (d. h. die Spekulationsfrist von zwei Jahren war abgelaufen), bei einer Ver...